Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen können bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden.

Alle Uploads müssen wie folgt benannt werden:
Name-Projektname_Plakat.pdf  |  Name-Projektname_Foto.jpeg
Name-Projektname_Einverständniserklärung.pdf  |  Name-Projektname_Lageplan.pdf 
Name-Projektname_Grundrisse.pdf  | Name-Projektname_Baukosten.pdf 

  • Allgemeine Angaben zum Objekt
  • Unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Einverständniserklärung 
  • Ein Plakat auf dem das Objekt mit aussagekräftige Fotos, Lageplan, Hauptgrundrissen, Schnitten, Ansichten, Erläuterungen präsentiert wird (DIN A1 hochkant, pdf., max. 3 MB)
  • Lageplan (pdf., max. 3 MB)
  • Hauptgrundrisse, Schnitte, Ansichten, Erläuterungen die zum Verständnis erforderlich sind (pdf, max. 5MB)
  • Übersicht der Bauwerkskosten gemäß DIN 276, Kostengruppen 300 und 400, ggfls. 200 und 500, mit Bezugsgröße m² (wenn diese nicht veröffentlicht werden sollen, bitte entsprechend angeben) (pdf., tabellarische Auflistung)
  • max. 15 hochauflösende aussagekräftige Fotos (inkl. Angabe zu Fotograf:in), (jpg., max. 3 MB)
  • Kurztext zum städtebaulichen und architektonischen Konzept inkl. Stellungnahme zu allen Bewertungskriterien der Auslobung (max. 2.500 Zeichen)
  • Projektbeschreibung für den Webauftritt (pdf; max. 250 Zeichen)
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2Planer
3Auftraggeber / Aufraggeberin
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E-Mail-Adresse
(Allgemeine Angaben zum Objekt)

Die Einreichenden sind für die Vollständigkeit der Angaben bzw. der einzureichenden Unterlagen verantwortlich.

Alle eingereichten Unterlagen werden den Auslobenden kostenfrei für die Pressearbeit, Internetveröffentlichung, Dokumentation und Ausstellung im Rahmen der Ausgabe 2025 des Saarländischen Architekturpreises “Orte der Arbeit” zur Verfügung gestellt. Es muss deshalb sichergestellt sein, dass die verwendeten Unterlagen für Veröffentlichungen freigegeben sind und die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen werden.

Die Daten des Einreichenden und der eingereichten Objekte werden im Falle einer Auszeichnung für die Ausstellung des Wettbewerbs, Pressemitteilungen sowie für die Dokumentation übernommen und entsprechend den datenschutzrechtlichen Vorgaben des Gesetzgebers verarbeitet. Für falsche Angaben wird keine Haftung übernommen.

Für eventuelle Beschädigungen oder den Verlust von Unterlagen übernehmen die Auslobenden keine Haftung.

Die Entscheidung der Jury ist abschließend und unanfechtbar.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden die Bedingungen der Auslobung an.


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