Seit 2017 loben das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und die Architektenkammer des Saarlandes (AKS) einen gemeinsamen Architekturpreis aus. Nach dem Architekturpreis „Industrie- und Gewerbebauten im Saarland“ 2017 wird 2021 der Architekturpreis „Orte der Arbeit“ ausgelobt. Der von AKS und MWAEV konzipierte Preis wird gemeinsam mit K8 Institut für strategische Ästhetik gGmbH weiterentwickelt und umgesetzt. DerPreis wird alle vier Jahre verliehen und zeichnet Architekt:innen und Bauherr:innen aus.

Der Preis hebe die Rolle von Gestaltungskompetenz als Schlüsselfaktor für wirtschaftlichen Erfolg hervor, so Ministerin Anke Rehlinger: „Der Architekturpreis ‚Industrie- und Gewerbebauten im Saarland’ ist so konzipiert, dass er nachhaltig als Innovationsimpuls in die saarländische Wirtschaft wirken wird, indem er zukunftsweisende Beispiele auszeichnet.“ Aus Sicht der Architektenkammer betont eine solche Auszeichnung die zentrale Rolle baulicher Gestaltung im gesellschaftlichen Wandel, wie AKS-Präsident Alexander Schwehm erläutert: „Gelungene Industrie- und Gewerbearchitektur gibt dem Unternehmen, für das sie konzipiert ist, nicht nur ein Gesicht, sondern entwickelt innovative Raumkonzepte für die sich wandelnden Anforderungen im Bereich der Arbeit und der unternehmerischen Wertschöpfung.“

Der Architekturpreis ergänzt den bereits seit 1993 im zweijährigen Rhythmus vom Wirtschaftsministerium verliehenen Staatspreis Design, der seit 2017 ebenfalls durch K8 als Innovationspreis ausgerichtet wird. Der Staatspreis Design betont die herausragende Kompetenz saarländischer Unternehmen im Bereich des Produkt- und Kommunikationsdesigns. Mit der Preiskategorie „strategische Prozessgestaltung” verweist der Staatspreis auf eine Form der Gestaltung, die im Umgang mit Schlüsselthemen wie Digitalisierung, Industrie 4.0 und Nachhaltigkeit eine immer wichtigere Rolle spielt.
„Mit dem Architekturpreis und der Neuausrichtung des Designpreises reagieren wir auf die Herausforderungen des wirtschaftlichen Wandels, indem wir durch die Würdigung herausragender Leistungen in wichtigen Teilmärkten der Kreativwirtschaft zu branchenübergreifender Innovation animieren“, so Wirtschaftsministerin Anke Rehlinger weiter. Der „Nachwuchspreis Architektur“ für zukunftsweisende Baukonzepte, der von htw saar, Wirtschaftsministerium und AKS seit 2019 alle vier Jahre ausgelobt wird, soll auch Studierende in diese Innovationsprozesse einbinden.

TERMINE

Die Ausgabe der Auslobungsunterlagen erfolgt ab Mitte Juni 2021.

Die einzureichenden Unterlagen müssen bis 31.07.2021 (Datum des Poststempels) per USB-Stick zusammen mit dem Original der Teilnahmeerklärung bzw. die Daten per Datentransfer (an ap@k8.deisgn) und das Original der Teilnahmeerklärung per Post bei der K8 Institut für strategische Ästhetik gGmbH eingegangen sein.

HINTERGRUND

Die Architektenkammer des Saarlandes (AKS) wurde im Jahre 1948 gegründet. Sie ist die älteste Architektenkammer in Deutschland und vertritt die Interessen von über 1.100 Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern.
Grundlage für die Tätigkeit der AKS ist das Saarländische Architekten- und Ingenieurkammergesetz (SAIG) in der jeweils aktuellen Fassung.

Das K8 Institut für strategische Ästhetik engagiert sich seit seiner Gründung 2015 als Transfer-Akteur der künstlerischen Hochschulen des Saarlandes. K8 kooperiert mit Unternehmen und Organisationen in der Entwicklung neuer Ansätze zur Mitgestaltung der digitalen Gesellschaft und entwirft Formate zur Umsetzung offener Innovationsprozesse, in denen soziale, nicht-technologische Innovationen eine zentrale Rolle spielen.

ZIELE DER AUSLOBUNG

Das saarländische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr und die Architektenkammer des Saarlandes (AKS) loben 2021 gemeinsam den Architekturpreis „Orte der Arbeit“ aus. Der Preis betont die zentrale Rolle baulicher Gestaltung im gesellschaftlichen Wandel und würdigt vorbildliche Bauten aus den Bereichen Gewerbe, Produktion, Handwerk, Handel sowie (gewerblicher) Dienstleistungen und Mischnutzungen. Ausgehend von einem ganzheitlichen Verständnis von Gestaltung schafft die Auszeichnung Bewusstsein für zukunftsweisende Strategien nachhaltigen Bauens.

TEILNAHME

Teilnehmen können private / öffentliche / gewerbliche Bauherr:innen und Architekt:innen oder Bauvorlageberechtigte, die in die entsprechende Liste der Ingenieurkammer eingetragen sind, in beiderseitigem Einvernehmen. Nicht teilnahmeberechtigt sind die an der Organisation des Auszeichnungsverfahrens beteiligten Personen, Mitglieder der Jury sowie deren Angehörige und Mitarbeiter.

Jedes teilnehmende Team darf ein Projekt einreichen.

Teilnehmende Architekt:innen und Bauvorlageberechtigte, die in die entsprechende Liste der Ingenieurkammer eingetragen sind, können an bis zu drei Teams beteiligt sein.
Eingereicht werden können Objekte, die im Saarland liegen und deren Fertigstellung nicht länger als zehn Jahre (vor Ablauf der Einreichfrist) zurückliegt.

Objekte, die an der Auslobung Architekturpreis „Industrie- und Gewerbebauten im Saarland 2017“ teilgenommen haben, dürfen nicht eingereicht werden.

Alle Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier:

AUSZEICHNUNG

Der Architekturpreis „Orte der Arbeit“ ist ein Ehrenpreis. Architekt:innen/Bauvorlageberechtigte, die in die entsprechende Liste der Ingenieurkammer eingetragen sind, und Bauherr:innen werden gemeinsam ausgezeichnet. Gegenstand der Auszeichnung sind realisierte Gebäude und Gebäudekomplexe. Dies können Neubauten oder Baumaßnahmen im Bestand (Sanierungen, Umnutzungen, Modernisierungen, Erweiterungen, Aufstockungen, etc.) sein.

Der Architekturpreis wird in Form einer Urkunde bei einer im Herbst 2021 stattfindenden Preisverleihung vergeben. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer überregionalen und branchenübergreifenden Fachtagung zum Thema Gestaltung statt.

Dem Bauherrn wird zudem eine Plakette überreicht, die er an dem prämierten Gebäude anbringen kann. Die engere Auswahl der Jury wird auf der Webseite des Preises veröffentlicht. Die ausgezeichneten Objekte werden zusätzlich in einer Dokumentation veröffentlicht.

AUSWAHLKRITERIEN

  • Gestalterische Qualität
  • Innovativer, experimenteller Ansatz
  • Städtebauliche Einbindung in das bestehende Umfeld
  • Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wertbeständigkeit der Objekte
  • Flexibilität bzw. Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Bedürfnisse
  • Universal Design (u.a. Barrierefreiheit, Arbeitsschutz, Sicherheitsaspekte)
  • Soziokulturelle Qualitäten
  • Prozessqualität

VERFAHREN

Es handelt sich um einen Bewerberpreis, das Verfahren ist nicht anonym.
Mit der Teilnahme wird anerkannt, dass bei Veröffentlichungen keine Honorierung oder Kostenerstattung gewährt wird. Die Entscheidung der Jury ist abschließend und unanfechtbar.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mit der Teilnahme erkennen die Teilnehmenden die Bedingungen der Auslobung an.

EINZUREICHENDE UNTERLAGEN

Folgende Angaben und Unterlagen sind auf einem Datenträger (USB-Stick) oder per Datentransfer (an ap@k8.design) einzureichen:

1. Plakat
Das Plakat dient der Präsentation des Objekts für die Vorauswahl durch die Jury. Es stellt das Projekt umfassend mit aussagekräftige Fotos, Lageplan, Hauptgrundrissen, Schnitten, Ansichten, Erläuterungen, etc. dar und ist als pdf-Dokument in den Maßen DIN A 1 hochkant einzureichen.

2. Anmeldeformular mit den allgemeinen Angaben zum Objekt

3. Dokumentation des Objekts

  • Aussagekräftige Fotos bzw. Videos und/oder 3D-Rundgang (inklusive Angabe zu Fotograf:in)
  • Lageplan (PDF)
  • Hauptgrundrisse, Schnitte, Ansichten, Innenansichten, Erläuterungen (PDF)
  • Übersicht der Bauwerkskosten gemäß DIN 276, Kostengruppen 300 und 400, ggfls. 200 und 500, mit Bezugsgröße m² (PDF) – wenn der Bauherr diese nicht veröffentlichen möchte, bitte entsprechend angeben

4. Erläuterungsbericht zum Objekt
Stellungnahme (als pdf) der Teilnehmenden zum städtebaulichen und architektonischen Konzept, im Bericht ist Stellung zu nehmen zu allen 9 Kriterien der Ausschreibung:

  • Gestalterische Qualität
  • Innovativer, experimenteller Ansatz
  • Städtebauliche Einbindung in das bestehende Umfeld
  • Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Wertbeständigkeit der Objekte
  • Flexibilität bzw. Anpassungsfähigkeit an sich ändernde Bedürfnisse
  • Universal Design (u.a. Angaben zu Barrierefreiheit, Arbeitsschutz, Sicherheitsaspekte)
  • Soziokulturelle Qualitäten
  • Prozessqualität

5. Teilnahmeerklärung
Die unterschriebene gemeinsame Erklärung des Bauherrn und des Planers über das Einverständnis zur Teilnahme am Auswahlverfahren und zur Veröffentlichung sowie über die Urheberschaft des Planers für das Werk

Zudem muss die ausgedruckte, vollständig ausgefüllte und unterschriebene gemeinsame Erklärung des Bauherrn/der Bauherrin und des Planers/der Planerin über das Einverständnis zur Teilnahme am Auswahlverfahren und zur Veröffentlichung sowie über die Urheberschaft des Planers/der Planerin für das Werk als Original auf Papier per Post eingereicht werden.

Alle eingereichten Unterlagen werden den Auslobenden kostenfrei zur Verfügung gestellt (insbesondere zur Zwecke von Pressearbeit, Internetveröffentlichungen, Dokumentation, Ausstellungen,…). Für eventuelle Beschädigungen oder den Verlust von Unterlagen übernehmen die Auslobenden keine Haftung.

EINSENDEADRESSE

K8 Institut für strategische Ästhetik gGmbH
im co:hub66
Neumarkt 15
66117 Saarbrücken
Tel: 0681 387 535 40
www.k8.design

Ansprechpartnerin: Aude Poilroux
ap@k8.design

MEDIENKONTAKT

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit Energie und Verkehr
Frans-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken

fon: +49/681/501-1690
mail: medien@wirtschaft.saarland.de

www.aksaarland.de

HINWEIS

Die Verwendung des Begriffes Architekt beinhaltet ausdrücklich die Berufsbezeichnungen Innen- und Landschaftsarchitekt sowie Stadtplaner.


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